Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
more & miles – die Marbacher Meile
24. Juli 2027 · Marbach am Neckar
Veranstalterin
Evangelisch-methodistische Kirche KdöR
Evangelisch-methodistische Kirche Marbach am Neckar
Vertreten durch: Pastorin Ellen Widmer
Wielandstraße 18
71672 Marbach am Neckar
Telefon: 07144 809344
eMail: pastorat@emk.de
Die direkte eMail der Veranstaltung ist: meile@posteo.de
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung „more & miles – die Marbacher Meile“, die am 24. Juli 2027 in Marbach am Neckar stattfindet.
Sie regeln die Anmeldung und Teilnahme sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmenden und der Veranstalterin. Ergänzend gelten die vor der Anmeldung veröffentlichten Veranstaltungsinformationen.
§ 2 Charakter und Umfang der Veranstaltung
Die Marbacher Meile ist eine Bewegungs- und Spendenveranstaltung. Im Mittelpunkt stehen Bewegung, Begegnung, Gemeinschaft und die Unterstützung der angekündigten Spendenzwecke.
Die Teilnahme ist in den ausgeschriebenen Bewegungsformen möglich, insbesondere Laufen, Walking und Wandern. Strecken, Veranstaltungszeiten und weitere Angebote werden in den Veranstaltungsinformationen bekannt gegeben.
Die Veranstaltungsrunde hat eine Länge von ungefähr 1,25 Kilometern. Die Bezeichnung „Marbacher Meile“ ist ein Veranstaltungsname und bezeichnet keine standardisierte Meilendistanz.
Welche Leistungen in einer etwaigen Teilnahmegebühr enthalten sind, ergibt sich aus der Ausschreibung und den Angaben im Anmeldeverfahren.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für die angemeldete Person. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin und nach entsprechender Änderung der Anmeldedaten möglich.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das von der Veranstalterin bereitgestellte Online-Anmeldeformular unter Nutzung von RACE RESULT. Weitere Anmeldemöglichkeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich angeboten werden.
Vor dem verbindlichen Absenden können die eingegebenen Angaben überprüft und berichtigt werden.
Mit dem Absenden wird ein verbindlicher Antrag auf Teilnahme abgegeben. Der Teilnahmevertrag kommt mit der ausdrücklichen Anmeldebestätigung der Veranstalterin zustande. Eine lediglich technische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich die Teilnahme bestätigt.
Wer andere Personen anmeldet, muss hierzu berechtigt sein und diese über die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise informieren. Eine persönliche Zahlungspflicht der anmeldenden Person entsteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wird.
Anmeldeschluss, Teilnahmebegrenzungen und mögliche Nachmeldungen werden im Anmeldeverfahren bekannt gegeben.
Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
§ 4 Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind im Rahmen der ausgeschriebenen Teilnahmeangebote willkommen. Etwaige Altersgrenzen und Begleitpflichten werden vor der Anmeldung bekannt gegeben.
Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen oder durch eine hierzu bevollmächtigte Person mit deren Zustimmung.
Die Veranstalterin kann einen Nachweis der Zustimmung und gegebenenfalls der Bevollmächtigung verlangen.
Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den gesetzlichen Vertreter*innen beziehungsweise den von ihnen beauftragten Begleitpersonen. Eine Übernahme der Aufsicht durch die Veranstalterin erfolgt nur, wenn dies für ein bestimmtes Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 Teilnahmegebühren und Spenden
Ob und in welcher Höhe eine Teilnahmegebühr erhoben wird, wird vor Abschluss der Anmeldung angegeben. Gleiches gilt für Zahlungsfristen und verfügbare Zahlungsmethoden.
Teilnahmegebühren und Spenden werden getrennt ausgewiesen. Eine Teilnahmegebühr ist nicht automatisch eine steuerlich abzugsfähige Spende.
Zusätzliche freiwillige Spenden sind keine Voraussetzung für die Teilnahme, sofern die Ausschreibung nicht ausdrücklich ein anderes Teilnahme- und Finanzierungsmodell beschreibt.
Bei runden- oder streckenabhängigen Spendenzusagen müssen insbesondere der Betrag je Einheit, gegebenenfalls ein Höchstbetrag und der Zahlungsempfänger gesondert festgelegt werden.
Allein durch die Anmeldung werden keine Zahlungsverpflichtungen für Sponsor*innen oder sonstige Dritte begründet. Maßgeblich ist deren eigene Spendenzusage.
Spendenzwecke, Zahlungsempfänger und die gegebenenfalls bestehende Möglichkeit einer Zuwendungsbestätigung werden gesondert erläutert.
§ 6 Widerruf, Abmeldung und Nichtteilnahme
Für einen entgeltlichen Teilnahmevertrag zu der auf einen festen Termin gelegten Freizeitveranstaltung besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Eine Abmeldung ist jederzeit über den in der Anmeldebestätigung angegebenen Kontaktweg möglich.
Bei einer persönlichen Verhinderung oder einem Nichtantritt besteht grundsätzlich kein vertraglicher Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Gesetzliche Ansprüche sowie ausdrücklich angebotene Stornierungs- oder Übertragungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Soweit rechtlich erforderlich, sind ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Startplatzes zu berücksichtigen.
Die Abmeldung führt nicht automatisch zur Löschung sämtlicher personenbezogener Daten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und weitere rechtmäßige Verarbeitungszwecke bleiben unberührt.
§ 7 Ablauf, Sicherheit und Verhalten
Die Teilnehmenden halten sich an die ausgeschriebenen Veranstaltungsregeln und die sicherheitsbezogenen Anweisungen der Veranstaltungsleitung sowie der eingesetzten Helferinnen und Ordnerinnen.
Auf andere Teilnehmende, Anwohner*innen und sonstige Personen ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere gegenüber Kindern sowie langsameren oder mobilitätseingeschränkten Personen ist umsichtiges Verhalten erforderlich.
Die Teilnahme erfolgt auf den ausgewiesenen Strecken und innerhalb der bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten.
Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht wirksam gesperrt sind oder keine abweichenden behördlichen Regelungen gelten, sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Eine Teilnahme ist nur mit dem öffentlichen Tragen der von der Veranstalterin ausgegebenen offiziellen Startnummern möglich.
Ausgegebene Startnummern oder andere Teilnahmeberechtigungen dürfen nur von der jeweils registrierten Person verwendet werden.
Gefährdendes Verhalten, erhebliche Regelverstöße oder die Missachtung von Sicherheitsanweisungen können zum Ausschluss führen. Soweit die Situation dies zulässt, erfolgt zuvor eine Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu beenden.
Die Veranstaltung steht für respektvolle Begegnung. Diskriminierendes, rassistisches, antisemitisches oder gewalttätiges Verhalten wird nicht geduldet und kann zum Ausschluss führen.
§ 8 Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, ihre körperliche Belastbarkeit realistisch einzuschätzen und Tempo, Strecke sowie Teilnahmedauer daran anzupassen. Bei gesundheitlichen Unsicherheiten sollte vorab ärztlicher Rat eingeholt werden.
Für Minderjährige erfolgt diese Einschätzung gemeinsam mit den gesetzlichen Vertreter*innen.
Bei Unwohlsein, Schmerzen oder anderen Warnzeichen ist die Teilnahme zu unterbrechen und bei Bedarf medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Teilnehmenden sorgen für geeignete Kleidung und Schuhe sowie einen der Witterung angemessenen Schutz. Selbst mitgebrachte Ausrüstung muss sich in einem sicheren Zustand befinden.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung im Freien bringt typische Risiken mit sich, beispielsweise durch Unebenheiten, Nässe, Hitze oder Begegnungen auf der Strecke. Die Eigenverantwortung der Teilnehmenden lässt die gesetzlichen Pflichten und die Haftung der Veranstalterin nach § 11 unberührt.
§ 9 Änderungen, Unterbrechung und Absage
Die Veranstalterin kann sachlich erforderliche und für die Teilnehmenden zumutbare Änderungen an Strecke, Zeitplan oder organisatorischem Ablauf vornehmen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Bei Gefahren für Teilnehmende oder andere Personen, insbesondere durch Unwetter, behördliche Maßnahmen oder andere erhebliche Sicherheitsrisiken, kann die Veranstaltung unterbrochen, vorzeitig beendet oder abgesagt werden. Die Entscheidung erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der Sicherheitslage und der Interessen der Teilnehmenden.
Über wesentliche Änderungen oder eine Absage informiert die Veranstalterin so früh wie möglich über die angegebenen Kontaktwege und die offiziellen Veranstaltungsmedien.
Bei einer vollständigen Absage vor Veranstaltungsbeginn wird die Meldegebühr als Spende im Sinne der Spendenidee der Marbacher Meile 2027 gesehen. Eine Erstattung erfolgt nicht.
Bei einer Unterbrechung, einem vorzeitigen Abbruch oder einer nur teilweise erbrachten Leistung gilt eine bezahlte Meldegebühr als Spende im Sinne des Spendenzwecks der Marbacher Meile 2027.
Bereits geleistete, rechtlich selbstständige Spenden werden getrennt von Teilnahmegebühren behandelt.
Für Schadensersatzansprüche gilt § 11.
§ 10 Datenschutz und RACE RESULT
Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Anmeldung, Organisation, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist. Verantwortlich bleibt die im Veranstalterverzeichnis genannte Stelle.
Für die Online-Anmeldung und die Verwaltung der Teilnahmedaten wird das System RACE RESULT eingesetzt. Anbieter ist die race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 11, 76327 Pfinztal, Deutschland.
Über RACE RESULT werden die im Anmeldeformular abgefragten Angaben sowie die für die Durchführung erforderlichen Veranstaltungsdaten verarbeitet. Dazu können insbesondere Name, Kontaktdaten, gewähltes Teilnahmeangebot, Teamzugehörigkeit, Startnummer und erfasste Runden- oder Streckendaten gehören. Zahlungsdaten werden verarbeitet, soweit eine entsprechende Zahlungsfunktion genutzt wird.
Die Verarbeitung durch RACE RESULT erfolgt im Rahmen der tatsächlich eingesetzten und vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ist hierfür eine entsprechende Vereinbarung erforderlich.
Ob und welche Angaben in öffentlichen Teilnahme- oder Ergebnislisten erscheinen, wird vor der Anmeldung in den Datenschutzhinweisen erläutert. Dort werden auch die jeweilige Rechtsgrundlage, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen beschrieben.
Mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen wird keine pauschale Einwilligung in Werbung, die Veröffentlichung personenbezogener Daten oder die Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise der Marbacher Meile, die vor Abschluss der Anmeldung zugänglich gemacht werden.
§ 11 Haftung
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfinnen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfinnen.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen und sonstige Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Für einen Verlust oder eine Beschädigung haftet die Veranstalterin nach den vorstehenden Regelungen.
Soweit diese Haftungsregelungen anwendbar sind, gelten sie auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfinnen der Veranstalterin.
§ 12 Erste Hilfe und medizinische Versorgung
Bei Unfällen oder gesundheitlichen Beschwerden können die eingesetzten Ersthelfer*innen beziehungsweise der Rettungsdienst hinzugezogen werden.
Medizinische Maßnahmen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach einer wirksamen Einwilligung oder den Regeln für die Behandlung in Notfällen.
Eine individuelle medizinische Betreuung oder die dauerhafte Versorgung chronischer Erkrankungen ist nicht Bestandteil der Veranstaltungsleistung. Wer besondere Unterstützung benötigt, sollte dies rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der Veranstalterin abstimmen.
Die Kostentragung für medizinische Behandlungen und Transporte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweiligen Versicherungsverhältnis. Eine darüber hinausgehende pauschale Kostenübernahme wird durch diese Teilnahmebedingungen nicht begründet.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die ohne diese Rechtswahl anwendbar wären, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Für die Anmeldung gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Teilnahmebedingungen. Eine spätere Veröffentlichung geänderter Bedingungen verändert bestehende Teilnahmeverträge nicht automatisch.
Stand: Oktober 2026